Liechtenstein
EWR-Mitglied · eigene Steuerhoheit · Personen- und Gesellschaftsrecht von 1926
Voller Zugang zum EU-Binnenmarkt bei eigener Steuerhoheit — diese Kombination gibt es sonst nirgends. Das Personen- und Gesellschaftsrecht von 1926 kennt Rechtsformen, die kein anderes Land in dieser Form hat.
Der Staat
Fürstentum zwischen der Schweiz und Österreich, rund 40.000 Einwohner, Schweizer Franken, Zollunion mit der Schweiz.
Kein EU-Mitglied, aber Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums — damit voller Binnenmarktzugang bei eigener Steuerhoheit.
Für Vermögensstrukturierung ist Liechtenstein kein Nischenstandort, sondern die erste Adresse.
Steuern und Pflichten
- Ertragssteuer 12,5 Prozent, Mindestertragssteuer 1.800 CHF.
- Eigenkapital-Zinsabzug auf das modifizierte Eigenkapital.
- Privatvermögensstrukturen sind unter Voraussetzungen von der Ertragssteuer befreit.
Register und Transparenz
Das Handelsregister ist öffentlich. Für Stiftungen und Treuunternehmen bestehen abweichende Regeln: hinterlegte Stiftungen erscheinen nicht im öffentlichen Register. Ein Register über wirtschaftlich Berechtigte wird für Behörden geführt.
Gesellschaftsformen
Aktiengesellschaft · GmbH · Anstalt · Stiftung · Treuunternehmen · Trust · Segregated Portfolio Company
Was Sie wissen müssen
Liechtenstein ist für die Vermögensstruktur da, nicht für die operative Gesellschaft — wer eine Betriebsgesellschaft sucht, ist in Zypern oder Österreich günstiger und einfacher aufgehoben. Die Rechtsformen des Gesetzes von 1926 sind mächtig und erklärungsbedürftig; sie gehören besprochen, nicht bestellt.
Unser Produkt für diese Jurisdiktion
Zu dieser Jurisdiktion bieten wir Trust und Stiftung an — Vermögensstruktur, keine Betriebsgesellschaft. Das wird besprochen, nicht bestellt.
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